FAQ

Die Rümpel-Stars aus Bremen beantworten Ihre Fragen rund um die Haushaltsauflösung

Um Ihnen die Orientierung auf dem Markt zu erleichtern und damit Sie bei der Haushaltsauflösung keine bösen Überraschungen erleben, beantworten wir in unseren FAQ viele Fragen rund um das Thema Haushaltsauflösung & Entrümpelung. Sollten Sie sich für die Rümpel-Stars aus Bremen entscheiden, freuen wir uns über Ihren Anruf: Tel.: 0421 / 5977177 oder Handy: 01522 / 9229948. Alle Angaben in diesen FAQ sind ohne Gewähr.

  • Wie definiert man eine Haushaltsauflösung?

    Bei einer Haushaltsauflösung werden Mobiliar und Gegenstände des Bewohners aus einem Haus oder einer Wohnung entfernt. Der bisherige Bewohner führt danach keinen Haushalt mehr. Zur Auflösung des Haushalts gehört auch das Entrümpeln von Garagen, Dachböden und Nebenräumen.

  • Wie definiert man eine Entrümpelung?

    Man spricht von einer Entrümpelung, wenn bei einer Haushaltsauflösung auch unbrauchbare Gegenstände betroffen sind.

  • Wo wird üblicherweise entrümpelt?

    Entrümpelt werden Häuser, Wohnungen (Mietwohnungen und Eigentum), Häuser, Gewerbeobjekte. So auch zum Beispiel Büros und Werkshallen nach einer Betriebsauflösung. Wir entrümpeln in Bremen und Umgebung.

  • Was kostet eine Haushaltsauflösung?

    Ein seriöses Entrümpelungsunternehmen wird sich immer ein Bild von der Lage vor Ort machen und weiß Brauchbares von Gerümpel zu unterscheiden. Eine pauschale Aussage zur Kostenfrage lässt sich nicht treffen. Wichtig ist, dass der Anbieter nach Besichtigung einen Festpreis für die Haushaltsauflösung macht. Sonst kommen oft noch versteckte Kosten hinzu.

  • Was passiert bei der Entrümpelung mit Gegenständen, die noch einen Wert haben?

    Wertgegenstände wie Schmuck, Elektroartikel, Kameras und Dokumente sollten die Angehörigen des Bewohners oder der Bewohner selbst zuvor heraussuchen. Bei großen Gegenständen wie beispielsweise Möbeln wird bei wertvollen Stücken entweder der Wert auf die Kosten für die Entrümpelung angerechnet oder es wird ein Kontakt zum Beispiel zu einem Antiquitätenhändler hergestellt. Möbelstücke, die noch gut in Schuss sind, jedoch keinen hohen Wert haben, können dem Roten Kreuz zur Abholung angeboten oder bei Kleinanzeigenportalen inseriert werden. Kleidungsstücke können über die Altkleidersammlung entsorgt werden. Selbstverständlich bieten die Rümpel- Stars in Bremen einen Komplettservice an, der sich von A-Z um alles kümmert.

  • Wie unterscheiden sich seriöse Entrümpelungsunternehmen von schwarzen Schafen?

    Ein seriöses Entrümpelungsunternehmen kümmert sich um einen Vor-Ort-Termin, bevor es ein Angebot unterbreitet. Lassen Sie sich nicht vorschnell auf ein Geschäft ein: Solange kein Pauschalpreis nach Besichtigung für die Wohnungsauflösung vereinbart wurde, lauern versteckte Kosten.

  • Muss ich bei der Entrümpelung anwesend sein?

    Im besten Falle begehen Sie zusammen mit einem Mitarbeiter des Entrümpelungsdienstes die betreffenden Räume. Gemeinsam schauen sie noch einmal nach, ob noch Wertgegenstände in der Wohnung sind und besprechen, wie mit welchen Gegenständen verfahren werden soll. Bei der eigentlichen Entrümpelung anwesend zu sein ist für Angehörige des bisherigen Bewohners meist emotional sehr belastend und nicht erforderlich.

  • Gibt es eine Wertanrechnung?

    Die Vorstellungen von Werten einzelner Gegenstände sind meist von Seiten des Auftraggebers etwas überhöht. Der Markt für gebrauchte Möbel ist überfüllt und emotionale Bindungen zu „geliebten Stücken“ werden von Händlern nicht berücksichtigt. Doch selbstverständlich kümmern wir uns auch um den Verkauf bzw. die Vermittlung von Antiquitäten.

  • Wo arbeiten die Rümpel-Stars?

    Die Rümpel-Stars haben ihren Firmensitz in Bremen, arbeiten aber in ganz Norddeutschland.

  • Wer entsorgt den Müll?

    Die Entsorgung des Abfalls gehört zu unserem Service und ist in der Regel im Pauschalpreis enthalten. Auch Sondermüll und große Mengen und die Organisation von Aktenvernichtung bei Betriebsauflösungen sind kein Problem.

  • Kann man eine Haushaltsauflösung von der Steuer absetzen?

    Viele Leistungen der Rümpel-Stars lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und bewahren Sie die Rechnung gut auf. Die Haushaltsauflösung bei Versterben des Bewohners ist nicht generell als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Sie lässt sich jedoch eventuell als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftssteuererklärung ansetzen.

  • Sind auch Betriebsauflösungen ein Fall für das Entrümpelungs-Unternehmen?

    Selbstverständlich entrümpeln wir auch Büros, Werkshallen und Lager. Sprechen Sie uns an: Tel.: 0421 / 5977177 Handy: 01522 / 9229948

  • Wer haftet für Schäden die bei der Entrümpelung passieren?

    Dass bei einer Entrümpelung etwas zu Schaden kommt ist sehr selten der Fall. Wenn Sie mit einem offiziellen Anbieter zusammenarbeiten ist dieser versichert und wird (außer es ist vertraglich anders geregelt) für durch ihn verursachte Schäden aufkommen.

  • Ich hatte einen Messie-Mieter und nun muss entrümpelt werden. Wer zahlt?

    Messiewohnungen werden auch von uns entrümpelt und besenrein hinterlassen. Der Aufwand ist meist hoch und es fällt viel Müll an. Die Kosten für eine solche Entrümpelung muss in der Regel der Messiemieter selbst tragen. Doch meist sind diese Menschen längst über alle Berge oder mittellos. Um Ihre Immobilie schnell wieder vermieten zu können, kommen Sie um die zeitnahe Entrümpelung in der Regel nicht herum.